Blättle
Im Viertel daheim:  Infos · Tipps · Hintergründe

Unsere AGBs.

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen
 

01. Allen Aufträgen liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

02. Anzeigenabschlüsse sind innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten abzuwickeln, sofern nichts anderes vereinbart ist.

03. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Rabatte werden nur für die innerhalb eines Abschlussjahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Eine Abschlussänderung während der zwölfmonatigen Laufzeit ist nicht möglich.

04. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Vertragsjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist eine schriftliche Rabattvereinbarung abgeschlossen hat, die aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

05. Wird ein Jahresabschluss aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt dem Verlag zurückzuzahlen. Die Rückzahlung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Im Falle höherer Gewalt und bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz.

06. Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen oder sonstigen Werbeformen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Publikationen, die der Verlag herausgibt, wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere wird kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte, zu früh veröffentlichte, zu spät veröffentlichte oder nicht richtig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Wenn Anzeigen oder Beilagen in Ausgaben übernommen werden, für die sie nicht bestellt sind, so ergeben sich daraus keinerlei Forderungen, weder für den Auftraggeber noch für den Verlag. Der Ausschluss von Werbung konkurrierender Firmen kann nicht zur Bedingung gemacht werden. Platzierungsvereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie vom Verlag schriftlich bestätigt sind.

07. Anzeigen und andere Werbeformen, die nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

08. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit von Anzeigen und/oder Beilagen. Die Annahme und Ablehnung von Werbeaufträgen – auch einzelner Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenabschlusses – liegt im freien Ermessen des Verlages. Dies gilt ebenso für Aufträge, die in einer Geschäftsstelle des Verlages, von sonstigen Annahmestellen oder durch Vertreter entgegengenommen worden sind. Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung, zum Beispiel bei Parteianzeigen, oder aus einem aus der Anzeige oder Beilage sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen beziehungsweise telefonisch veranlassten Änderungen und Abbestellungen oder bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung durch den Verlag bindend. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken könnten oder die Fremdanzeigen enthalten, anzunehmen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die technischen Daten, die in der aktuell gültigen Anzeigenpreisliste genannt sind oder die der Verlag auf Verlangen mitteilt, sind bindend. Anders verhält es sich, wenn die Anzeigen oder Beilagen kostenpflichtig von der hausinternen Agentur des Verlags gestaltet und im Kundenauftrag ebenfalls kostenpflichtig rechtlich geprüft werden, dann ist der Verlag haftbar.

09. Der Verlag gewährleistet die jeweils übliche Wiedergabequalität der Werbung. Die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen beziehungsweise Druckdaten ist Sache des Auftraggebers. Bei Lieferung mangelhafter Daten übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, Zeichnungen, Onlinewerbeformen, Texte und Fotos hat der Auftraggeber zu tragen. Technische Vorkosten für nicht veröffentlichte Werbung wird dem Auftraggeber berechnet, außer der Verlag ist verantwortlich für die Nichtveröffentlichung. Das gilt auch für beauftragte Beilagenschaltungen, wenn die Beilagen nicht rechtzeitig angeliefert werden oder nicht spätestens zwei Werktage vor der beauftragten Verteilung schriftlich vom Kunden storniert werden. Bei komplizierten Anzeigenvorlagen ist der Verlag berechtigt, einen technischen Erschwerniszuschlag zu berechnen. Anzeigen, Fotos, Texte und andere Werbeformen, die vom Verlag erstellt wurden, sind Eigentum des Verlages und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht durch andere Medien, auch nicht in elektronischen Medien, verwendet werden. Nicht erkennbare Mängel in der Eignung der Druckvorlagen für die erwünschte Reproduktion oder Publikation stehen außer Verantwortung des Verlages. Der Anzeigenteil wird nach bestimmten typographischen Gesichtspunkten gesetzt und um- brochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung und den Umbruch der Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung sich der Verlag vorbehält. Anzeigen oder andere Werbeformen, deren Textinhalte aus Sicht des Verlags nicht lesbar sind, können vom Verlag abgelehnt werden.

10. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, wird der Preisberechnung die tatsächliche Anzeigengröße zugrunde gelegt.

12. Die Rechnung ist rein netto nach Erhalt unbar zahlbar. Der Verlag kann Vorauskasse verlangen.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen gemäß § 288 BGB sowie die Einziehungskosten berechnet; der Verlag kann die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Vergleichen entfällt jeglicher, auch bereits gewährter Rabatt.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch jeweils nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Ausschnitt oder Seitenbeleg. Der Verlag kann diesen Beleg elektronisch liefern. Ein Vollbeleg kann nur geliefert werden, wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages dies rechtfertigen. Kann ein ge- druckter Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine digitale Version des Vollbelegs. Für Beleglieferungen an mehrere Adressen werden die entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt

15. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Beanstandungen aller Art sind spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen der Anzeige beziehungsweise nach Erhalt der Rechnung zu erheben.

16. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als zwanzig Prozent sinkt.

17. Bei Änderung der Preise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen und Kalenderjahresabschlüssen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.

18. Es ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen in nicht bestellten Einzelausgaben erscheinen. Eine Berechnung für diese Veröffentlichung erfolgt nicht.

19. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote auf Chiffre-Anzeigen anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.

20. Bei allen Preisen des Verlags für Anzeigen und Beilagen handelt es sich um Ortstarif. Eine Agenturprovision kann nicht gewährt werden.

21. Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens drei Tage vor der Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Veröffentlichte Hinweise auf eine Beilage können nicht verbindlich zugesagt werden. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften oder beigefügt werden, wenn Beilagen nicht nach den jeweils gültigen Standards im Druckhaus angeliefert werden oder wenn Beilagen bei der Zustellung herausfallen. Der Verlag kann bei Beilagenaufträgen eine Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss nicht zusichern. Enthält eine Publikation mehrere Beilagen, kann der Verlag aus technischen Gründen auch verschiedene Beilagen ineinanderstecken.

22. Branchenübliche und/oder dem jeweiligen technischen Verfahren geschuldete Fehlquoten beim Einschießen von Beilagen und bei der Verteilung stellen keine Leistungsminderung dar und führen nicht zur Reduzierung der Ansprüche des Verlags an den Auftraggeber.

23. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Störungen in der Druckerei oder auf dem Versand- und Zustellweg ruhen die Verpflichtungen des Verlages, Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

24. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

25. Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

26. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Es gelten die jeweils bei der Bestellung aktuell hinterlegten AGB des Verlags.

27. Der Verlag wendet sich in erster Linie an deutschsprachige Auftraggeber; die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen stehen daher ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Verlag speichert keinen Vertragstext, der nach Vertragsabschluss für den Auftraggeber zugänglich wäre.

28. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag zustehen, ist ausgeschlossen.

29. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine nicht vorhergesehene Regelungslücke entstehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen oder Teile dieser Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

30. Zur Streitschlichtung stellt die Europäische Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnements

 

31. Vertragspartner aller Bestellungen ist der Blättle-Verlag Titus Häussermann, Blücherstraße 12, 72762 Reutlingen, Deutschland, Telefon 07121-6951615, E-Mail: info@blaettle-verlag.de, nachfolgend »Verlag« genannt.

32. Ein Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Verlag den Auftrag des Auftraggebers annimmt und diese Annahme schriftlich oder durch Übersendung einer Rechnung erklärt. Der Verlag ist zur Auftragsannahme nicht verpflichtet.

33. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Produktbeschreibung ausgewiesene Preis. Eventuell anfallende zusätzliche Steuern und Zölle sind stets vom Auftraggeber zu tragen.

34. Der Auftraggeber (also der Abonnent) ist für die jeweils vereinbarte Laufzeit ab Vertragsschluss im Voraus zur Zahlung verpflichtet. Die Rechnung ist rein netto nach Erhalt unbar zahlbar.

35. Der Verlag ist berechtigt, nach Ablauf der Mindest-Vertragslaufzeit des Abonnements den Preis angemessen zu erhöhen. Er hat den Auftraggeber hierauf mit angemessener Frist hinzuweisen und ihm dabei ausdrücklich die Möglichkeit zum Widerspruch und zur Kündigung einzuräumen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Verlag berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund zu kündigen. Weist der Verlag auf der Rechnung einen Portoanteil aus, so zählt seine Erhöhung allein nicht als Erhöhung des Abonnementpreises.

36. Bei Lieferung der Druckausgaben geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.

37. Bei Lieferstörungen auf Grund höherer Gewalt, auch Streiks und Aussperrungen, ruhen die Leistungspflichten von Auftraggeber und Verlag für die Zeit der Lieferstörung.

38. Abonnements beginnen grundsätzlich zur nächsten erreichbaren Ausgabe beziehungsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, soweit bei der Bestellung kein späterer Zeitpunkt angegeben wurde.

39. Der Bezug von abonnierten Periodika verlängert sich jeweils automatisch um einen Jahreszeitraum, wenn der Auftraggeber nicht zwei Wochen vor Erscheinen der letzten enthaltenen Ausgabe beim Verlag kündigt. Dasselbe Kündigungsrecht steht auch dem Verlag zu. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

40. Der Auftraggeber hat dem Verlag gegenüber Änderungen, die sich auf die Ausführung des Vertrages auswirken, mindestens zehn Tage vor dem gewünschten Änderungstermin mitzuteilen. Das betrifft insbesondere die Rechnungs-, Zustell- und E-Mail-Adresse.

41. Gesetzliche Widerrufsbelehrung gemäß Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Blättle-Verlag Titus Häussermann, Blücherstraße 12, 72762 Reutlingen, Deutschland, Telefon 07121-6951615, E-Mail: info@blaettle-verlag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung

42. Für Schäden aufgrund von Störungen, Verzögerungen, Irrtümern und Unterbrechungen, insbesondere auch aufgrund von Fehlern oder Störungen in der Datenübertragung, haftet der Verlag nicht, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Verlag beruht.

43. Die Haftung für den Fall, dass die ausgelieferte Ware mangelhaft ist, richtet sich nach dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht.

44. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, der den Kaufpreis in der Regel nicht überschreitet, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Arbeitnehmer beruhen. Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, werden nicht ersetzt. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

45. Der Verlag verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten selbstverständlich nur, soweit und solange dies gesetzlich zulässig ist. Er nutzt sie insbesondere, um die Bestellung abzuwickeln und abzurechnen. Einzelheiten ergeben sich diesbezüglich aus der auf unserer Website abrufbaren Datenschutz- und Datenverarbeitungserklärung.

46. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Störungen in der Druckerei oder auf dem Versand- und Zustellweg ruhen die Verpflichtungen des Verlages, Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

47. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

48. Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

49. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Es gelten die jeweils bei der Bestellung aktuell hinterlegten AGB des Verlags.

50. Der Verlag wendet sich in erster Linie an deutschsprachige Auftraggeber; die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen stehen daher ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Verlag speichert keinen Vertragstext, der nach Vertragsabschluss für den Auftraggeber zugänglich wäre.

51. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag zustehen, ist ausgeschlossen.

52. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine nicht vorhergesehene Regelungslücke entstehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen oder Teile dieser Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

53. Zur Streitschlichtung stellt die Europäische Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

(Stand: 18. Januar 2020)

 

 
 
 
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